Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Bestellung
Durch die Aufgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde die vorliegenden Reisebedingungen.

II Anzahlung
aronda tours ag (i.f. der „Vermittler“) verlangt keine Anzahlung. Einzig allfällige Depositzahlungen an Leistungsträger werden nach vorheriger Absprache dem Kunden weiterverrechnet.

III Stornierung und Schadenersatz

Die Stornofrist einer Reise (in der Regel 30 Tage) wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Vor Ablauf dieser Frist wird der Kunde vom Vermittler nochmals darauf hingewiesen und das Kontingent angepasst.

Wird eine Reise nach Ablauf dieser Frist storniert (oder das Kontingent stark reduziert), werden die vertraglichen Stornokosten der Leistungsträger dem Kunden weiterbelastet.

Auf jeden Fall setzt sich der Vermittler bei den Leistungsträgern dafür ein, dass dem Kunden ein Minimum an Stornokosten entsteht.

IV Annullierung oder Leistungsänderungen aus zwingenden Gründen
Eine Reise kann vom Vermittler aus zwingenden Gründen (z.B. Höhere Gewalt, Umwelteinflüsse, Unruhen, Streiks, Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, Massnahmen von Leistungsträgern) kurzfristig storniert oder deren Route abgeändert werden. In einem solchen Fall versucht der Vermittler, dem Kunden eine Alternative vorzuschlagen. Der Vermittler behält sich das Recht vor, Mehrkosten, die durch derartige Ereignisse verursacht werden, dem Kunden zu belasten.

V. Leistungen und Mindestteilnehmerzahl
Für den Umfang der Leistungen ist die Auftragsbestätigung massgeblich.

Das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann zu Preiserhöhungen führen.

VI. Freiplätze und Teilnehmerliste
Skandinavien: 1 Freiplatz ab 20, ab 35 zahlenden Teilnehmern. Im übrigen Europa wird in der Regel 1 Freiplatz pro 20 zahlende Teilnehmer gewährt. Abweichende Freiplatzregelungen werden dem Kunden bereits im Angebot mitgeteilt.

Die Teilnehmerliste muss 4 Wochen vor Abreise beim Vermittler eintreffen. Der Vermittler setzt sich dafür ein, dass zusätzliche Plätze auf Option zur Verfügung stehen.

VII. Zahlungen
Die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages hat 1 Monat vor Abreise beim Vermittler einzugehen. Im Einzelfall können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

Erfüllungsort für den Kunden ist
Basel/Schweiz.

Jedes Reisearrangement unter den gleichen Parteien ist ein selbständiges Vertragsverhältnis; Verrechnungen sind in diesem Sinne nur zulässig für Forderungen aus dem gleichen Verhältnis.

VIII. Preiserhöhungen
Sollten in einem Land Mehrwertsteuer-Erhöhungen eingeführt werden, welche im Angebot noch nicht berücksichtigt werden konnten, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für Preisanpassungen bei Fähr- und Fluggesellschaften, bedingt durch Erhöhungen der Rohstoffpreise, Flughafentaxen, etc.

IV. Haftung

Der Vermittler ist verantwortlich für den Inhalt seiner eigenen Prospekte und haftet ferner für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für eine fachgerechte Vorbereitung und Durchführung der Reisen sowie für die rechtzeitige Übermittlung der Reiseunterlagen an den Kunden.
   
Er verpflichtet sich, dem Kunden eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine gemäss Auftragsbestätigung zugesicherte Leistung ohne gleichwertigen Ersatz ganz oder teilweise ausfällt und diese Minderleistung nicht auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Fehler von Leistungsträgern oder Verschulden des Kunden zurückzuführen ist. Diese Haftung entfällt ebenfalls bei anderen Nachteilen und Schädigungen, die der Vermittler mit zumutbaren Mitteln und trotz aller Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Die Haftung des Vermittlers bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Falle auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt.

Die Leistungsträger (Transportführer, wie z.B. Flug-, Schiffs-, Bahn- und Busgesellschaften, Hotels und Restaurants, etc.) haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationalen Abkommen für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden. Der Vermittler bemüht sich selbstverständlich, dem Kunden bei der Geltendmachung begründeter Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern behilflich zu sein; soweit Schadenersatzansprüche dieser Art dem Vermittler direkt zustehen sollten, werden sie dem Kunden zediert.

Ersatzbegehren sind binnen 2 Wochen nach vereinbarter Reisebeendigung schriftlich dem Vermittler einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Schadenersatzanspruch. Reiseleiter und Lokalvertretungen des Vermittlers nehmen Reklamationen entgegen, ohne jedoch berechtigt zu sein, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

X. Gerichtstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Basel/Schweiz.

Massgeblich ist schweizerisches Recht.


Impressum

aronda tours ag   
Steinenring 49       
 4011 Basel / Schweiz     
www.aronda.ch

Geschäftsführer: Ralph Sommer
ralph.sommer@aronda.ch
Postfach    Tel.: +41 (0) 61 225 40 50
Fax: +41 (0) 61 225 40 55

Betreiber und Inhaber der Website www.aronda.ch ist die Firma aronda tours ag mit Sitz am Steinenring 49, Postfach, 4011 Basel. Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen dienen der Information unserer Kunden und Organisationen und Personen, die sich für unsere Dienstleistungen interessieren. Jede Haftung für die auf dieser Website publizierten Inhalte ist ausgeschlossen. www.aronda.ch enthält Verweise auf Websites anderer Betreiber. Die Firma aronda tours ag hat keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Websites und trägt dafür keine Verantwortung.